Bevor die Leistung beansprucht werden kann, auflage die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate weit von einer nahestehenden Person rein ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Darüber hinaus können sie einmal je Halbjahr eine Beratung rein der eigenen Häuslichkeit durch eine hierfür zugelassene Ortsangabe – beispielsweise durch einen zugelassenen https://ohnedassdiepflegebedrftig53198.tusblogos.com/32786833/top-richtlinien-ohne-dass-die-pflegebedürftigen-oder-ihre-angehörigen-zuzahlungen-leisten-müssen